Konzept
Das kooperative Versorgungskonzept für Informations- und Kommunikationsdienste (Kooperatives IuK-Versorgungskonzept) regelt die Aufgabenverteilung zwischen dem IZUS/TIK und den Einrichtungen der Universität bei der Versorgung der Mitglieder und Angehörigen der Uni Stuttgart mit den IuK-Diensten und -Systemen, die diese für ihre Aufgaben benötigen und ermöglicht es den Einrichtungen, ihren IuK-Betrieb optimal auf ihre individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Forschung und Lehre anzupassen.
Dies umfasst insbesondere den Betrieb von IuK-Systemen (Systemadministration), die Verwaltung von Nutzern und Berechtigungen, die Beratung und Unterstützung bei der Nutzung von Diensten und Systemen und die Erfassung von Bedarfen und Anforderungen, Auswahl und Beschaffung geeigneter Systeme sowie Werterhalt der Infrastruktur.
Hierbei müssen die einschlägigen Regelungen, z.B. zu IT-Sicherheit, Datenschutz, Urheberrecht, Haushaltsrecht, Vergaberecht, etc. beachtet werden.
Das Informations- und Kommunikationszentrum, Bereich Technische Informations- und Kommunikationsdienste (IZUS/TIK), sorgt als zentrale Betriebseinrichtung der Universität Stuttgart für die Bereitstellung, den Betrieb und das Angebot zentraler IuK-Dienste, Netzwerkzugänge sowie weiterer IuK-Infrastruktur.
Für die Nutzung bestimmter zentral bereit gestellter IuK-Dienste sind Absprachen zwischen dem IZUS/TIK und den Einrichtungen erforderlich, z.B. zu Zugriffsberechtigungen oder zur Kapazitätsplanung. Die Einrichtungsleitung ernennt dazu sogenannte IuK-Beauftragte (siehe unten) gegenüber dem IZUS/TIK.
Bedarfe, die über die zentral bereitgestellten IuK-Dienste hinaus gehen, müssen durch die Einrichtungen selbst bereitgestellt oder bei Dritten bezogen werden. Die Einrichtungen sind für Beschaffung und ordnungsgemäßen Betrieb der Arbeitsplatzrechner, Institutsserver und eigener Dienste sowie ggf. IT-basiertem Forschungsgerät zuständig. Die Einrichtungen sind bei dezentral beschafften Diensten Dritter für die ordnungsgemäße Auswahl, Beschaffung und Nutzung dieser Dienste zuständig. In Folge besonderer Vereinbarungen kann auch eine weiter gehende Betreuung (z.B. der Arbeitsplatzrechner) durch das IZUS/TIK erfolgen; in diesem Fall muss vorab eine Ressourcenplanung (finanziell und personell) erfolgen.
IuK-Beauftragte
Die Schnittstelle zwischen den Einrichtungen und dem IZUS/TIK bilden i.d.R. verschiedene IuK-Beauftragte in den Einrichtungen, die von der Einrichtungsleitung ernannt werden. Die IuK-Beauftragten sind als Ansprechpartner und zentraler Kontakt für die direkte Kommunikation mit dem IZUS/TIK zuständig und sprechen im Innenverhältnis im Namen der Einrichtungsleitung. Sie übernehmen, abhängig von der Rolle, für die sie beauftragt wurden, unterschiedliche Aufgaben, damit Einrichtungen die unterschiedlichen Dienste des IZUS/TIK entsprechend der jeweiligen Anforderungen nutzen können, dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Diensten oder Konfigurationsänderungen.
Das IZUS/TIK dokumentiert die jeweiligen Zuständigkeiten der IuK-Beauftragten und kommuniziert bei Fragestellungen oder Problemen in der Regel mit den IuK-Beauftragten.
Die Anforderungen an IuK-Beauftragte, die unterschiedlichen Rollen für IuK-Beauftragte und die damit verbundenen Aufgaben beschreiben wir auf den Informationsseiten für das Uniadmin-Portal.