Digitale Barrierefreiheit

Digitale Medien können Menschen mit Behinderungen eine weitgehend selbstständige Teilhabe am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben ermöglichen und erleichtern. Dafür ist entscheidend, dass Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei sind.

4 Prinzipien

  • Wahrnehmbar
  • Bedienbar
  • Verständlich
  • Robust

Anwendungsbereiche

  • Websites
  • Mobile Anwendungen (APPs)
  • Dateiformate von Büroanwendungen

Hilfsmittel

  • Screen Reader
  • Braille Zeile
  • Bildschirmlupe
  • Spracherkennungs­software

EU Richtlinie 2016/2102
(für die öffentliche Hand)

Wichtigsten Fristen

  1. Websites, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen ab dem 23. September 2019 barrierefrei sein.
  2. Barrierefreiheit ist verpflichtend für alle Websites ab dem 23. September 2020.
  3. Mobile Anwendungen müssen ab dem 23. Juni 2021 barrierefrei sein.
  4. Ab 23. September 2018: neu veröffentlichte Dateiformate von Büroanwendungen müssen barrierefrei sein (z.B. PDFs).

Zusätzliche Maßnahmen

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Monitoring & Berichterstattung
  • Feedback-Möglichkeit

Standard EN 301 549

Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen in Europa:

  • Hardware
  • Web Content
  • Dokumente
  • Non-Web Software

Behinderungsarten in Bezug auf digitale Barrierefreiheit

Beispiele:

  • Sehschwächen
  • Farbenblindheit
  • Blindheit
  • Taubblindheit

Typische Barrieren:

  • Fehlende Tastaturunterstützung
  • fehlende Textalternativen
  • kontrastarme Texte und Bilder
  • Videos ohne Tonalternative

Beispiele:

  • Schwerhörigkeit
  • Taubheit
  • Taubblindheit

Typische Barrieren:

  • Sprachsteuerung
  • fehlende Gebärdensprachenvideos oder schwer verständliche Texte
  • Audioinhalte ohne Textalternative

Beispiele:

  • Geistige Behinderungen
  • Gedächtnisstörungen
  • Autismus
  • Multiple Sklerose
  • Wahrnehmungsbehinderungen

Typische Barrieren:

  • Komplexe Navigationen und Seitenlayouts
  • Komplexe Sätze und unübliche Worte
  • bewegender, blinkender oder flackernder Inhalt
  • Unvorhersehbar verhaltende Navigationen und Bedienelemente

Beispiele:

  • Amputation / fehlende Gliedmaßen
  • Arthritis
  • Muskeldystrophien
  • Tremor und Spasmen

Typische Barrieren:

  • Fehlende Tastaturunterstützung
  • kleine Bedienelemente
  • knappe Zeitbegrenzung

 

Barrierefreiheit testen

  • BITV/WCAG Selbstbewertung zur Feststellung des jeweiligen Standes der Barrierefreiheit der Webseite bzw. mobilen Anwendung
  • AXE-core als Browsererweiterung
  • PDF Accessibility Checker (PAC), kostenloses Windows Programm
  • Responsive Webdesign als Basis -> Tests von verschiedene Auflösungen, Vergrößerung bis 400%
  • Mit Tabulator-, Enter-, Space- und Pfeiltasten durch die gesamte Website navigieren, wird der Fokus hervorgehoben?
  • Screenreadertests
  • Testen mit Nutzern (schon eine kurze informelle Bewertung durch Menschen mit Behinderung kann ein wertvolles Feedback hervorbringen)

Grundladen der digitalen Barrierefreiheit erlernen

Vielen Dank

Die Inhalte entstanden in der Zusammenarbeit mit mindscreen München.

Zum Seitenanfang