Video und Audio

Video und Audio müssen barrierefrei erreichbar und bedienbar sein.

Tipp für die Videoproduktion

Damit blinde Menschen von Online-Videos gut verstehen können, sollten alle Informationen, die für das Verständnis des Videos wichtig sind, auch akustisch vermittelt werden. So kann später auf die Bereitstellung einer Audiodeskription verzichtet werden.

Optimale Zugänglichkeit von Film oder Video wird für Nutzer mit Sehbehinderungen durch Audio-Beschreibungen oder Textalternativen gewährleistet.

  • Untertitelung (muss synchron mit dem visuellen Inhalt sein)
  • Text-Transkription (als Medienalternative im unmittelbaren Kontext)
  • Gebärdensprach-Videos für Gehörlose
    Die Gebärdensprache oft die Muttersprache, sie folgt einer anderen Grammatik und Struktur als die in den Untertiteln. Die meisten schauen Videos gern in der Sprache, die sie am besten verstehen.
  • Audiodeskription
    Audiodatei, die zur Tonspur hinzugefügt wird, um das wichtige visuelle Geschehen (Informationen zu Handlungen, Charakteren, Szenenwechseln, Bildschirmtexten u.s.w.) zu beschreiben, das durch die Haupt-Tonspur allein nicht verständlich ist.

Für gehörlose Menschen sind Informationen auf auditiver Ebene im Gegensatz zu den visuellen Inhalten nicht verwertbar, weshalb sie auf entsprechende visuelle Alternativen angewiesen sind. Bei rein akustisch vermittelten Inhalten, zum Beispiel einem Interview, das als Audiodatei auf einer Website angeboten wird, können die Inhalte über eine Text-Transkription zugänglich gemacht werden.

Anforderungen der BITV:

  • Untertitelung einbindbar
  • Audiodeskription einbindbar
  • Tastaturbedienbarkeit
  • sichtbarer Fokus
  • Farbkontraste
  • Bedienelemente beschriftet & Objekt identifizierbar

Inhalte von einem Portalen (z.B. YouTube, Vimeo) in eigene Website integrieren:

  • Inhalte aus Drittquellen kennzeichnen
  • wichtige Inhalte in Textform
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